Dekanat
Fachbereich Informatik an der RPTU in Kaiserslautern

Checkliste

Die Termine der Fachbereichsratssitzungen sind folgender Seite zu entnehmen: http://www.informatik.uni-kl.de/organisation/ausschuesse/fbr.

Annahme als Doktorand

Eine Annahme als Doktorand ist nach der Promotionsordnung von 1982 nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie sich über die Verfahrensbeschreibung der neuen Promotionsordnung von 2011.


Zulassung zur Promotion

Eine Zulassung zur Promotion nach der Promotionsordnung von 1982 ist nur für Doktoranden, die vor dem 5. Mai 2011 eine Annahme als Doktorand erhielten, möglich. Für alle anderen gilt das Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung von 2011.

Das Promotionsgesuch an den FBR Informatik ist in der Promotionsordnung in §7 beschrieben.

Ab 1. August 2015 richtet sich der Einreichprozess für alle Doktoranden des Fachbereichs nach dem Verfahren der neuen Promotionsordnung, d.h.

  • alle Doktoranden haben eine Kurzfassung 4 bis 8 Monate vor Abgabe der Dissertation einzureichen,
  • die Dissertation ist mindestens eine Woche vor der FBR-Sitzung einzureichen.

Checkliste. Für die Zulassung zur Promotion sind folgende Dokumente vorzulegen:
(Diese Liste ist lediglich eine Hilfestellung. Rechtsverbindlich ist die Promotionsordnung)

  • Eigentlicher formloser Antrag an den Dekan.
    Dieser Antrag muss den Titel der Dissertation und den angestrebten akademischen Grad ("Dr. rer. nat." oder "Dr.-Ing.") enthalten. Der Antrag kann auch einen Vorschlag für zwei Gutachter und den Vorsitzenden der Promotionskommission enthalten. Wer Gutachter bzw. Vorsitzender sein kann, steht in §9 der Promotionsordnung.
  • Ein handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild, der u.a. den Bildungsgang enthält.
  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses eines wiss. Hochschulstudiums in Informatik (oder einem natur-/ingenieurwissenschaftlichen Bereichs) bzw. des Graduiertenstudiums des Promotionsprogramms. Näheres regelt §3 der Promotionsordnung.
  • Drei gebundene Exemplare der Dissertation. Zwei Exemplare sind für die beiden Gutachter und ein Exemplar für die Prüfungsakte bestimmt. Nach Möglichkeit sollte der Promovend auch dem Vorsitzenden und bei mehr als zwei Gutachtern zusätzlich dem Dekanat weitere Exemplare geben. Die Arbeit kann ohne weiteren Antrag in Deutsch oder Englisch geschrieben sein.
    Ein Muster für das Deckblatt finden Sie hier.
  • Eine Erklärung, dass die Dissertation selbst angefertigt und noch nirgends eingereicht wurde. Hierzu können die Sätze 4.1 bis 4.3 aus §7 (3) in den Antrag übernommen werden.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses ist bei Angestellten im öffentlichen Dienst und eingeschriebenen Promotionsstudenten nicht notwendig. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs und Stipendiaten kein Führungszeugnis benötigen, Antragsteller aus den Aninstituten (IESE, DFKI) jedoch schon.
  • Eine Quittung über die Einzahlung der Promotionsgebühr (z. Zt. 170 EUR) in der Zahlstelle der RPTU in Kaiserslautern (47-1014).

Ablauf der Promotion und Fristen

  • Das Promotionsverfahren wird in der Regel in der Fachbereichsratssitzung nach der Antragstellung eröffnet. Wünscht ein Fachbereichsratsmitglied nähere Informationen, kann sich die Eröffnung des Verfahrens um eine Sitzung verschieben.
  • Nach der Zulassung zur Promotion durch den FBR läuft das Verfahren und kann nicht mehr zurück genommen werden.
  • Nach der Zulassung zur Promotion erhalten die Gutachter die Exemplare der Dissertation mit der Bitte, innerhalb von vier Monaten ein Gutachten zu erstellen. Diese Frist wird jedoch nicht in allen Fällen eingehalten. Speziell bei auswärtigen Gutachten kann es zu Verzögerungen kommen.
  • Nach Eingang der Gutachten wird dies durch das Dekanat öffentlich bekannt gegeben. Die Gutachten liegen nun für 14 Tage zur Einsicht aus.
    Laut Übereinkunft im Fachbereich werden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester (März/April) sowie nach dem Sommersemester (Ende Juli/August - Schulferien) keine Dissertationen ausgelegt.
  • Sind in der Auslagefrist keine Einwände eingegangen, wird vom Vorsitzenden der Promotionskommission ein Termin für die wissenschaftliche Aussprache festgelegt. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Promovend oder sein Betreuer aktiv in die Terminkoordinierung einbringen sollte. Der Termin der wissenschaftlichen Aussprache wird wieder öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe des Termins muss 1 Woche vor der Aussprache erfolgen.
    Um diese Frist zu verkürzen, kann bereits mit der Bekanntgabe der Auslage der Dissertation ein Termin vorläufig bekannt gegeben werden.
  • Nach erfolgreicher Aussprache wird sofort die Note mündlich bekannt gegeben.
  • Die Promotionsurkunde wird vom Dekan übergeben, sobald eine Bestätigung vorliegt, dass die notwendigen Exemplare der Dissertation abgegeben wurden. Hierzu ist mit dem Dekan ein Termin zu vereinbaren. Der Druck der Urkunde dauert etwa vier Wochen. Die Abgabe der Dissertationen darf ein Jahr nicht überschreiten.

Termin und Ort der wissenschaftlichen Aussprache

  • Die wissenschaftliche Aussprache erfolgt in der Regel Freitag nachmittags um 15:30 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein anderer Termin vereinbart werden.
  • Für den Freitagtermin hat der Fachbereich den Hörsaal 42-110 reserviert. Der Hörsaal hat einen fest installierten Beamer. Sollte in der AG keine Fernbedienung für diesen Beamer vorhanden sein, so kann eine Fernbedienung im Dekanat ausgeliehen werden.
    PS: Der Hörsaal 42-110 ist ein "elekronischer Hörsaal" . Der Schlüssel für die Multimediaanlage kann auch im Dekanat ausgeliehen werden.
  • Laut Übereinkunft im Fachbereich ist eine Aussprache in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester (März/April) sowie nach dem Sommersemester (Ende Juli/August - Schulferien) nicht möglich. Der Konferenzmonat September sollte nur in triftigen Ausnahmefällen genutzt werden.

Möglichkeiten der Veröffentlichung

Zur Veröffentlichung der Dissertation bestehen folgende Möglichkeiten, was zu u.g. abzugebenden Pflichtexemplaren führt. Bei den Exemplaren für das Dekanat handelt es sich um die endgültige Version der Dissertation, in die ggf. Änderungen aufgrund von Auflagen durch die Promotionskommission eingeflossen sind.
Ein Muster für das Deckblatt finden Sie hier.

Art der Veröffentlichung Exemplare für Bibliothek Exemplare für Dekanat
Kopierdienst (keine ISBN-Nummer) 41 3
Verlag ("alles, was ISBN-Nummern vergibt" - so auch FB-Dissertationsserie über Uni-Druckerei)
Der Verlag muss von der Promotionskommission genehmigt werden (erfolgt in der Regel mit der Aussprache)
3 plus Vertrag über 150 gedruckte Exemplare 3
Online-Veröffentlichung über Kluedo 5 plus pdf-Datei 3