Dekanat
Fachbereich Informatik an der RPTU in Kaiserslautern

FAQs (für Promotionsordnung von 1982)

Ausländische Gutachter

Ich hätte gerne einen amerikanischen Experten als Gutachter. Dieser wird aber nicht zu Aussprache kommen können. Kann man diesen trotzdem als (weiteren) Gutachter einsetzen?

Auskunft der Rechtsabteilung:
Gutachter müssen Mitglieder der Promotionskommission sein.
§14 PromO verlangt unmissverständlich die persönliche Anwesenheit aller Mitglieder der Promotionskommission. Eine Zuschaltung eines auswärtigen Gutachters per Videokonferenz ist hier nicht ausreichend.
Auch wenn mehr als zwei Gutachter in der Promotionskommission sind, müssen alle bei der Aussprache anwesend sein. Per Dekansentscheid können in triftigen Fällen zwar Kommissionsmitglieder ersetzt, aber nicht ersatzlos gestrichen werden.
Fazit: Die Bestellung eines zusätzlichen Gutachters, der nicht an der wiss. Aussprache teilnehmen kann, ist nicht mit der Promotionsordnung vereinbar.

Promotion in Englisch

Ich hätte gerne einen ausländischen Gutachter und möchte deshalb meine Dissertation in Englisch schreiben. Die Aussprache soll dann auch in Englisch sein.

§7 der Promotionsordnung verlang eine Dissertation in deutscher Sprache. Der FBR kann Ausnahmen genehmigen. Für die Sprache der Ausprache gibt die Promotionsordnung keine Vorgaben.
Mit Beschluss in der FBR-Sitzung 1/84 gestattet der FBR generell die Abfassung der Dissertation in englischer Sprache.
Die wiss. Aussprache kann auch in Englisch durchgeführt werden, falls ein Gutachter nicht Deutsch spricht und die Promotionskommission dies befürwortet. In diesem Fall sollte auch der Vortrag in Englisch sein.

Zeitliche Einschränkung bei der Auslage und der wiss. Aussprache

Gibt es Einschränkungen bzgl. des Datums der Auslage der Dissertation und der wiss. Aussprache?

Ja. Das Professorenkollegium des Fachbereichs hatte 1992 folgende Einschränkungen festgelegt, die noch gültig sind:

  • Keine Auslage und Aussprache in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester bis Ende August.
  • Dies gilt auch für die Weihnachts- und Osterferien.
  • Keine Aussprache im Konferenzmonat September.
  • Die Auslage kann frühestens im September, die Aussprache im Anschluss daran Ende Septemper/Anfang Oktober erfolgen.