Dekanat
Fachbereich Informatik an der RPTU in Kaiserslautern

Wissenschaftliche Aussprache

In der wissenschaftlichen Aussprache sollen die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung für die Informatik einem erweiterten Fachpublikum verständlich vermittelt werden. In einer anschließenden wissenschaftlichen Diskussion soll gezeigt werden, dass das Fachgebiet der Dissertation beherrscht wird und relevante Fragestellungen kompetent beantworten werden können.

Der Termin für die wissenschaftliche Aussprache wird in der Regel vom Betreuer koordiniert und dem Dekanat bekannt gegeben. Dabei kann in Ausnahmenfällen von dem Standardtermin (Freitag Nachmittag, 15:30 Uhr) abgewichen werden, wobei dann die Promotionskommission für die Raumreservierung verantwortlich ist. Das Dekanat macht den Termin universitätsöffentlich bekannt.

Zwischen dem (einspruchfreien) Ende der Auslage und der wissenschaftlichen Aussprache müssen mindestens zwei Wochen liegen (§17 der Promotionsordnung). Für die Ankündigung der Aussprache benötigt das Dekanat Zeit für den Schriftverkehr. Das Dekanat sichert einen Aussprachetermin zu, falls dieser mindestens drei Wochen nach Ende der Auslagefrist liegt (Wartefrist lt. Promotionsordnung) und drei Wochen vor dem Termin dem Dekanat bekannt gegeben wird (Ladungsfrist).

Die wissenschaftliche Aussprache ist universitätsöffentlich. Die Mitglieder der Promotionskommission müssen bei der wissenschaftlichen Aussprache anwesend sein. Gutachter, die nicht der Promotionskommission angehören, müssen nicht anwesend sein, können aber vor Ort oder über Videokonferenz teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Promotionskommission kann Gäste zulassen.

Zu Beginn der wissenschaftlichen Aussprache hält die Doktorandin oder der Doktorand einen Vortrag von etwa 30 Minuten Dauer über den Inhalt der Dissertation. Dieser Vortrag ist universitätsöffentlich in deutscher oder englischer Sprache. Die sich anschließende wissenschaftliche Diskussion erstreckt sich über die für die Dissertation relevanten Fachgebiete. Sie dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Frageberechtigt sind alle Mitglieder der Promotionskommission, alle Gutachter, alle anwesenden Professoren sowie alle anwesenden Habilitierten und Promovierten des Fachbereichs. Auf Verlangen der Doktorandin oder des Doktoranden kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Unmittelbar im Anschluss an die wissenschaftliche Aussprache wird diese benotet und das Gesamtergebnis der Promotion bekannt gegeben.