Dekanat
Fachbereich Informatik an der RPTU in Kaiserslautern

Kurzfassung der Dissertation

Gegen Ende der Doktorandenphase muss eine Kurzfassung der Dissertation eingereicht werden, bevor die endgültige Dissertation vorgelegt werden kann. Mit dieser Kurzfassung soll dem Fachbereich mitgeteilt werden, dass das Promotionsverfahren vor dem Abschluss steht, welche Ergebnisse erzielt wurden und dass das Promotionsthema eingehalten wurde. Dem Fachbereich soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, über das direkte Betreuungsverhältnis hinaus vor Einreichung der Dissertation Empfehlungen auszusprechen.

Außer der zeitlichen Restriktion entstehen den Doktorandinnen und Doktoranden daraus keine Verpflichtungen.

Die Kurzfassung ist mindestens vier und höchstens acht Monate vor der Dissertation einzureichen. Wird die Dissertation nicht innerhalb dieser Acht-Monate-Frist im FBR angenommen, muss erneut eine Kurzfassung vorgelegt werden. Damit beginnt laut Promotionsordnung erneut die Wartezeit von vier Monaten. *) (dies wurde geändert - s.u.)

Die Kurzfassung ist in gedruckter und elektronischer Form (pdf-Datei als Anlage einer E-Mail an dekanat@cs.uni-kl.de) beim Dekanat einzureichen. Es muss nur die gedruckte Fassung unterschrieben werden. Die pdf-Datei bitte als einfacher Ausdruck und nicht als Scan schicken.

Die Kurzfassung enthält

  • eine maximal zweiseitige Beschreibung der Ergebnisse der Promotion,
  • eine Liste der aus der Promotion hervorgegangenen Veröffentlichungen
    (der Fachbereich erwartet mindestens 3 begutachtete Konferenz- oder Zeitschriftenbeiträge; andernfalls muss der Betreuer die Qualität der Promotion erläutern),
  • die geplante Gliederung der Dissertation und
  • eine Erklärung der Doktorandin oder des Doktoranden und des Betreuers, dass das Thema der Promotion eingehalten wurde.

DIe Kurzfassung wird an alle Professoren des Fachbereichs verteilt. Diese können dann innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben.

*) Gründe für die Fristen sind einerseits, dass die Doktorandinnen und Doktoranden frühzeitig über Promotionsverfahren unterrichten sollen (Untergrenze), und andererseits, dass die Kurzfassungen noch aktuell sind (Obergrenze).
Verwaltungstechnisch ergeben sich häufig dadurch Probleme, dass einige FBR-Sitzungen zeitlich weit auseinander liegen. Um diese Probleme zu reduzieren, hat der FBR in seiner Sitzung am 4. Juni 2014 beschlossen, die Fristen wie folgt flexibler zu handhaben:

  • Stichtag für die Obergrenze (8 Monate) ist der Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation im Dekanat statt der FBR-Sitzung (da sich dann die Arbeit nicht mehr ändert, können Kurzfassung und Dissertation nicht weiter auseinander laufen).
  • Wird trotzdem ein Wiedereinreichen der Kurzfassung notwendig, wird die Wartezeit in Änderung zur Promotionsordnung auf einen Monat reduziert, da die frühzeitige Bekanntgabe des Promotionsverfahrens bereits mit der Ersteinreichung erfolgte.